Am 27. Dezember 2021 wurde die neue Förderrichtlinie „go-digital“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung.
Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Neben dem sozialen und ökologischen Umbau ist die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der kleinen Unternehmen, eines der großen Themen dieser Legislaturperiode. Wir müssen besonders den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung helfen, denn wir brauchen sie, um den Wohlstand in Deutschland zu halten. Dabei spielt die Verlängerung von „go-digital“ eine wichtige Rolle“.
Zwei neue Module
Die neue Richtlinie verbessert das bewährte Förderprogramm an zahlreichen Stellen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:
- Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
Förderfähig sind Beratungsleistungen, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Die Digitalisierungsstrategie zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.
Bedürfnisse der Kunden des zu begünstigenden Unternehmens sind ebenso zu betrachten wie Fragen der Machbarkeit, Risikoeinschätzung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Bei der Durchführung der Beratung sollten insbesondere agile und ko-kreative Methoden zum Einsatz kommen.
- Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Wo sinnvoll, soll der potenzielle Nutzen aus der Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen einbezogen werden. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen (primäre Selbstnutzung sowie sekundäre Nutzung durch Datenteilen).
Bei der Beratung sind rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen, da die verantwortungsvolle Nutzung von Daten ein hohes Informationssicherheitsniveau voraussetzt. Die Sensibilität des Unternehmens für die Nutzung auch künftiger Künstliche Intelligenz (KI)-relevanter Daten soll gesteigert werden.
Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können Anträge bewilligt werden. Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt.